Anmeldung
Wenn Sie sich oder einen Auszubildenden bei unserer Berufsschule anmelden möchten, so verwenden Sie bitte folgende Möglichkeiten mit unserem Formular:
1. per E-Mail an
2. per Fax an (089) 233 - 344 81
3. per Post an die Städtische Berufsschule für elektrische Anlagen- und Gebäudetechnik, Bergsonstraße 109, 81245 München
Sie können auf dem Formular Wünsche bezüglich der Zeitgruppen- und Klasseneinteilung angeben. Wir bemühen uns, Ihre Planungswünsche zu berücksichtigen.
Bitte senden Sie uns deshalb das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular bis spätestens 15.07. zu.
Bei späteren Anmeldungen sind wir bei der Berücksichtigung Ihrer Wünsche stark eingeschränkt, da die Klassen dann bereits gefüllt sein können. Das Anmeldeformular und unsere Blockpläne finden Sie unter Downloads. Bitte beachten Sie, dass nicht in jeder Klasse jeder Religionsunterricht angeboten wird.
Ein späterer Wechsel des Religionsunterrichtes kann daher einen Klassenwechsel und möglicherweise auch einen Zeitgruppenwechsel zur Folge haben. Der Unterricht in den Zeitgruppen erfolgt nach Möglichkeit im 2-Wochen-Raster in der ReihenfolgeZeitgruppe 1 - Zeitgruppe 2 - Zeitgruppe 3 - Zeitgruppe 1 - usw...
Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen unter der Nummer (089) 233 - 34400
Schulbeginn/ Erster Schultag Bitte beachten Sie die Informationen zum ersten Schultag (Beginn, benötigte Unterlagen, benötigtes Material, usw.) auf unserer Seite Infos zum Schulbeginn.
Wohnheim Für auswärtige Schüler besteht die Möglichkeit der Unterbringung in einem Wohnheim. Es gelten folgende Voraussetzungen:
Die auswärtige Unterbringung zum Besuch der Berufsschule ist notwendig, wenn einer Schülerin/einem Schüler an aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen die tägliche Rückkehr zum Ort ihres/seines gewöhnlichen Aufenthaltes nicht zugemutet werden kann. Dies trifft in der Regel zu, wenn beim Benutzen regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel die Abwesenheit vom Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes mehr als 12 Stunden beträgt oder die benötigte Zeit für das Zurücklegen des Weges zwischen dem Ort des gewöhnlichen Aufenthalts und der Berufsschule und zurück mehr als 3 Stunden liegen. Bei Erfüllung der Voraussetzungen trägt in der Regel die Landeshauptstadt München die Kosten (abzüglich eines Eigenanteils).
Ersatzberechtigt sind nur berufsschulpflichtige und berufsschulberechtigte Schüler. Umschüler nach Art. 10. Abs. 3. des Gesetzes über das berufliche Schulwesen (GbSch) sind vom Kostenersatz ausgenommen. Hier empfiehlt es sich vom Träger der Umschulungsmaßnahme eine Übernahme der Kosten zu beantragen.
Auch Schüler, deren Ausbildungsbetrieb nicht in Bayern liegt, sind von der Übernahme der Kosten ausgenommen. Sollten Sie einen Wohnheimplatz benötigen, so erkundigen Sie sich in einem der aufgelisteten Wohnheime ob eine Unterbringung möglich ist. Wohnheimliste Bitte füllen Sie hierzu das Formblatt "Formular Wohnheimunterbringung" aus und senden/faxen/oder mailen Sie dieses mit Angabe des Wohnheimes an die Berufsschule zurück. Sie finden dies unter Downloads.